Spenden und Mithelfen


Sie können durch vielfältige Formen die Aktivitäten und Aufgaben des DON BOSCO Hauses fördern und unterstützen.

Sprechen Sie uns an – wir finden Wege.

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Zustiftungen

Durch eine Zustiftung erhält die Stiftung Vermögenswerte, die in das Grundstockvermögen eingehen und die damit wie das aufgrund des Stiftungsgeschäfts übertragene Vermögen zu behandeln sind. Die Zustiftung kann mit der Auflage verbunden sein, nur bestimmte, aber nicht alle in der Stiftung aus steuerlicher Sicht genannten Zwecke zu fördern.


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Spenden

Geldzuwendungen

  • Geldspenden zur allgemeinen Förderung der Belange und Aufgaben des DON BOSCO Hauses via PayPal:

 

 
[Informationen zu Paypal-Spenden: Viele Menschen, die uns unterstützen, wissen, wie wichtig private Spenden sind. Paypal-Spenden gehören zu den sicheren und bequemen Zahlungsmöglichkeiten unserer Website. Paypal-Spenden sind übrigens für Sie nicht gebührenpflichtig.]
 
oder als Überweisung auf das Konto: IBAN: DE23 8705 0000 0710 0598 92, BIC: CHEKDE81XXX
  • oder „Geschenkspenden“: Geburtstag, Hochzeit, Taufe, Jubiläum, Weihnachtsfeier – zu jedem Anlass gibt es Geschenke. Wenn Sie etwas Sinnvolles bekommen oder verschenken möchten dann …
  • wünschen Sie sich etwas Gutes!
    Schreiben Sie schon in den Einladungen zu Ihrem Fest oder auf Ihre Wunschliste, dass Sie sich eine Spende zugunsten der DON BOSCO STIFTUNG Chemnitz wünschen. Geben Sie auch das Spendenkonto an; wir schicken jedem einzelnen Ihrer Spender eine Spendenquittung zu, sofern die Adresse angegeben wurde. Oder stellen Sie während Ihrer Feier eine Spendenbox auf und überweisen hinterher alles gesammelt auf das Spendenkonto der Stiftung. Auf Wunsch wird die Spendenquittung dann auf Ihren Namen ausgestellt.

„Patenschaften“ (nicht personengebunden)

  • Werden Sie Pate! Mit einer Patenschaft investieren Sie in die Zukunft von Kindern und Jugendlichen, die bisher wenige Chancen haben, gute Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln.
  • Paten wissen mehr.
    Als Pate erfahren Sie mehr über die Projekte, die Sie fördern. Wir erzählen Ihnen gern von den konkreten Erfolgen ihres Engagements, sei es bei besonderen Paten-Galavorstellungen, im persönlichen Gespräch oder im Jahresbericht.
  • Patenschaften für Privatleute
    Als privater Pate engagieren Sie sich dauerhaft und zuverlässig, (zB) 120 Euro jährlich (monatliche und vierteljährliche Abbuchung möglich) zu spenden – natürlich gern auch mehr. Eine Patenschaft ist unbefristet, kann aber jederzeit zurückgenommen oder gewechselt werden. Die Patenschaften sind nicht personengebunden.
  • Die Einzahlungen der Paten werden insbesondere verwendet für Projekte („Projektpate“ für Kinderklub, Zirkus etc.) oder für bestimmte Ereignisse („Ereignispate“) für Weihnachtsmarkt, Zirkuswoche im Sommer etc.)
  • Patenschaften für Unternehmen

Lassen Sie uns darüber sprechen, wie Sie als Unternehmer nachhaltig sachbezogene Patenschaften übernehmen können, sei es als Spende oder im Rahmen eines Sponsorings.


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gezielte Förderung einzelner Aufgaben und Projekte,

wie zum Beispiel

  • Anschaffung von Gerätschaften für den Zirkus
  • Zuschüsse für Ausfahrten und Exkursionen

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Sachzuwendungen

Möchten Sie Sachspenden leisten, sprechen Sie uns bitte an.


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Steuerliche Behandlung Ihrer Spende

Ihre Zuwendungen sind bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 EStG – Spendenabzug für natürliche Personen), des Einkommens (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG – Spendenabzug für Körperschaften) bzw. des Gewinns aus Gewerbebetrieb (§ 9 Nr. 5 GewStG – Spendenabzug für Gewerbe betreibende Einzelunternehmer, Personengesellschaften bzw. Körperschaften) abzugsfähig. Bei land- und forstwirtschaftlicher, gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit kommt wahlweise der Höchstbetrag von 4‰ der Summe der Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter zum Ansatz. Übersteigen die innerhalb eines Jahres geleisteten Zuwendungen die o.g. Höchstbeträge, werden die noch nicht berücksichtigten Zuwendungen zum Ende des Jahres gesondert festgestellt und können in den Folgejahren im Rahmen der jeweiligen Höchstbeträge abgezogen werden (§ 10b Abs. 1 Satz 9 EStG) – Rechtsstand: März 2018

Diese Zuwendungen werden regelmäßig zeitnah im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu verwenden.

Zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster.


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Sponsoring

Sprechen Sie uns an, wenn Sie als Unternehmer der Stiftung zur Unterstützung ihrer satzungsmäßigen Zwecke Geld oder geldwerte Vorteile zukommen lassen und damit auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgen (Sponsoring).