Entstehungsgeschichte und Idee
Die DON BOSCO STIFTUNG Chemnitz – eine Chance für junge Menschen ging hervor aus einer beim DON BOSCO Stiftungszentrum München geführten nicht rechtsfähigen Treuhandstiftung. Sie verfolgt das Ziel, das Stiftungsvermögen ortsnah zur Förderung des DON BOSCO Hauses in Chemnitz einzusetzen.
Die gesamten Aktivitäten werden getragen vom Engagement für Demokratie, Toleranz und gesellschaftlicher Verantwortung.
Gremien
mehr Aufgaben Zusammensetzung Aufgaben Zusammensetzung wenigerVorstand
Kuratorium
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Satzung (Auszug)
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§ 2
(1) Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zur Förderung der Bildung und Erziehung sowie der Förderung der Jugendhilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen Rechts, diese Mittel zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden hat.
Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Weiterleitung der Mittel an das DON BOSCO HAUS Chemnitz, Ludwig-Kirsch-Straße 13, Chemnitz, dort vor allem zur
a) Förderung und Unterstützung des Kinder- und Jugendzirkus „BIRIKINO“
b) Förderung und Unterstützung von Projekten für besonders benachteiligte bzw. gefährdete junge Menschen.
Das DON BOSCO HAUS Chemnitz ist eine Einrichtung der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos (Provinzialat der Salesianer Don Boscos, Landshuter Allee 11, 80637 München). Daneben kann die Stiftung auch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts unterstützen.
Zweck der Stiftung ist auch die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung und Berufsbildung. Dieser Zweck wird verwirklicht auch durch eigene Projekte der Stiftung für besonders benachteiligte bzw. gefährdete junge Menschen.
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Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit
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- Landesdirektion Sachsen: Anerkennungsbescheid vom 24. November 2017, geführt im Stiftungsverzeichnis (Aktenzeichen DD21-2245/548)
- Finanzamt Chemnitz-Mitte: Die Stiftung ist lt. Freistellungsbescheid vom 28.11.2022 von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 AO dient (Steuernummer 215/141/06964). Sie fördert die gemeinnützigen Zwecke der Jugendhilfe, der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.“
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Berechtigung zum Empfang von Geldauflagen
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Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Schreiben vom 4. April 2018 (Az. E 4012-II.3.2-1/18) mitgeteilt, dass die Stiftung in die Liste der an Geldauflagen im Strafverfahren interessierten gemeinnützigen Einrichtungen mit einem auf den Landesgerichtsbezirk beschränkten Wirkungskreis aufgenommen wurde.
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